Samstag, 1. Februar 2014

was ist denn das für ein "Saftladen" ? / über die Person Wullinger hängt das alles irgendwie zusammen: Gebhard und die Carpevigo-Veranstaltung....und immer wieder taucht der Treuhänder Treukanzlei (Mösch) in dem Geflecht auf....gleichwohl wird der eigene Treuhänder wg 160.000€ verklagt....

15. Gerichts-und Schiedsverfahren
Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren,
die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden
im Zeitraum der letzten 12 Monate mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Verfahren nicht und
wurden auch nicht innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen. Mit Ausnahme der nachfolgend
beschriebenen Verfahren bestehen auch keine Interventionen oder Verfahren, die sich erheblich auf
die Finanzlage oder die Rentabilität der Carpevigo-Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt
haben.
Klage der Carpevigo Finanzierunas GmbH & Co. KG gegen die Treukanzlei Steuerberatunas GmbH
vor dem Landgericht München I
Die Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. KG hat vor dem Landgericht München I mit Schriftsatz vom
18. November 2010 eine Klage gegen die Treukanzlei Steuerberatungs GmbH im Wesentlichen auf
Zahlung eines Betrages von EUR 160.000,00 eingereicht (Az. 12 HKO 21604/10). Die Treukanzlei
Steuerberatungs GmbH hat mit Schriftsatz vom 26. Juli 2011 die Klageforderung anerkannt. Das TeilAnerkenntnisurteil
hinsichtlich der Klageforderung ist zu Gunsten der Carpevigo Finanzierungs GmbH
& Co. KG am 10. August 2011 ergangen. Am 10. November 2011 entschied das Landgericht München
I, die Kosten des Verfahrens der Treukanzlei Steuerberatungs GmbH aufzuerlegen. Die zwischenzeitlich
gegen die Entscheidung vom 10. November 2011 eingelegte Berufung ist vom OLG
München am 18. April 2012 zurückgewiesen worden. Damit sind das Teil-Anerkenntnisurteil vom 10.
August 2011 und die Entscheidung vom 10. November 2011 rechtskräftig.

Was sind das für 160.000€ und welche Bewandtnis hat es damit auf sich ?

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